den jahresabschluss erstelle ich auf basis der buchhaltungszahlen, den erteilten auskünften und den erhaltenen unterlagen.

 

  • bilanzen für einzelunternehmen, personengesellschaften und körperschaften (handels- und steuerbilanzen)
  • einnahmenüberschussrechnungen (gewinnermittlungen
    gem. § 4 Abs. 3 EStG für gewerbetreibende und freiberufler)
  • erstellung des anhangs
  • erstellung von verkürzten bilanzen zur offenlegung
  • anlagenbuchhaltung (inventaraufstellung)